Information zur Nutzung
1. Allgemeines:
Die Stadtbücherei ist eine allgem. öffentliche Einrichtung der Stadtgemeinde.
2. Mitgliedschaft:
Für die Benützung der Stadtbücherei ist ein Leseausweis notwendig.
Der Leseausweis wird nach erfolgter Anmeldung ausgehändigt und ist immer mitzubringen.
Mit Ihrer persönlichen Unterschrift (bei Kindern unter 14 Jahren mit der Unterschrift des Erziehungsberechtigten) werden die Benutzerordnung und die jeweiligen Gebühren anerkannt.
3. Entlehnung, Entlehnungsfrist; Verlängerung:
Die Entlehnfrist beträgt für
Bücher | 3 Wochen |
CDs | 3 Wochen |
DVDs | 3 Wochen |
tonies® | 3 Wochen |
Zeitschriften | 2 Wochen |
Eine Verlängerung der Entlehnfrist ist über den Online-Katalog möglich (für weitere 2 bzw. 3 Wochen), sofern keine Vormerkung vorliegt. Wir bitten um Verständnis, dass tonies® - Hörfiguren nicht verlängert werden können.
Bei Nichteinhaltung der Entlehnfrist wird eine Säumnisgebühr verrechnet.
4. Haftung, Ersatz:
Bei Verlust oder Beschädigung der Medien durch unsachgemäße Behandlung (Wasserschäden, Sand, Jause ... ) ist Schadenersatz zu leisten.
Anmeldeformular: